1.
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine schriftliche Zusage aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
3.
Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir 50,00 € Reinigungskosten.
4.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 13:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Im Falle einer späteren Abreise ohne vorherige Absprache behält sich das Hotel das Recht vor, eine Tagesmiete in Höhe von 65 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen.
5.
Sofern nicht ausdrücklich eine späte Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr weiter zu vergeben.
6.
Eine kostenfreie Stornierung von Zimmern ist bis 4 Wochen vor dem Anreisetermin möglich. Bei einer späteren Stornierung sind wir berechtigt, bis 7 Tage vor Anreise 65 % und ab 6 Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten Zimmerpreises bzw. Arrangementpreises in Rechnung zu stellen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
7.
Garantierte Buchungen: Angaben der Kreditkartendaten oder wahlweise Anzahlung (Banküberweisung) in Höhe von 70 %.
8.
Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden. Die Einsparungen betragen bei Übernachtung Frühstück 10 % bei Pensionsvereinbarung (Halbpension) 30 % des vereinbarten Zimmerpreises. Kann der Hotelier das nicht in Anspruch genommene Zimmer weiter vermieten entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der Anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.